BK3-24-002 bis 011 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 i.V.m. 192;

Regulierungsverfügung für den Markt 2 Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen

Nachfolgend wird gemäß §§ 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG der (Muster-)Konsultationsentwurf wegen des Erlasses der Regulierungsverfügung betreffend den Markt 2 gegenüber den in der nachfolgenden Liste aufgeführten Unternehmen veröffentlicht.

AktenzeichenBetroffenebetreffend
Regulierungsverfügung
zuletzt geändert mit Az.
BK3d-24/002Telekom Deutschland GmbHBK3b-15/060BK3d-20/096
BK3d-24/003Vodafone GmbHBK3b-15/061BK3d-20/097
BK3d-24/004Telefónica Germany GmbH & Co. OHGBK3b-15/062BK3d-20/098
BK3d-24/005Sipgate Wireless GmbHBK3b-15/064BK3d-20/099
BK3d-24/0061GLOBALBK3b-15/066BK3d-20/100
BK3d-24/007Enreach Communications GmbHBK3b-15/065BK3d-20/102
BK3d-24/008argon networks UGBK3d-20/103-
BK3d-24/009Multiconnect GmbHBK3d-20/104-
BK3d-24/010TelcoVillage GmbH BK3i-17/032BK3d-20/105
BK3d-24/011Lebara Germany LtdBK3-1-22/012-


Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens (linke Spalte oben) auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 216 TKG.

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren endet am 14.02.2025.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Die Beschlusskammer wird gemäß § 215 Abs. 4 S. 1 TKG ohne mündlichen Verhandlung entscheiden.

Anlage
BK3d-24-002 bis 011 Konsultationsentwurf (pdf / 201 KB)

BK3d-24/002 bis 011

Stand: 08.01.2025

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