BK3-23-079
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für den Zugang zu baulichen Anlagen
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat auf die mündliche Verhandlung vom 23.11.2023 beschlossen:
1. Die folgenden Entgelte werden mit Wirkung vom 01.01.2024 genehmigt:
1.1 Einmalentgelte
Position | Entgelt (netto) |
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Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase für Rohre | 85,96 € |
Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase für oiL1) | 99,93 € |
Bereitstellungsentgelt für die Projektierung und Erstellung des Angebotes für SNR2), S3), M4) und L5), für die ersten 100 m | 88,01 € |
Bereitstellungsentgelt für die Projektierung und Erstellung des Angebotes für SNR2), S3), M4) und L5), Zuschlag für jede weitere 500 m | 46,22 € |
Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase für das erste Mastfeld 6) | 261,55 € |
Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase, Zuschlag für jedes weitere Mastfeld | 2,31 € |
Position | Entgelt (netto) |
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Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase für Rohre | 93,05 € |
Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase für oiL1) | 178,34 € |
Dokumentation der Bestandsführung für Rohre | 44,98 € |
Dokumentation der Bestandsführung für oiL1) | 32,37 € |
Beauftragungspauschale für Sicherheitsservices für die Bereitstellung | 23,89 € |
Bereitstellung der oberirdischen Linie für das erste Mastfeld | 498,58 € |
Bereitstellung der oberirdischen Linie für jedes weitere Mastfeld | 164,93 € |
Technischer Sicherheitsservice beim Einziehen der Glasfaser durch den Kunden | nach Aufwand7) |
Position | Entgelt (netto) |
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Beauftragungspauschale für Sicherheitsservices in der Betriebsphase (auch Wartung und Entstörung) | 23,89 € |
Auf- und Ablegung des Kundenkabels für das erste Mastfeld im Rahmen der Wartung/Entstörung | 344,37 € |
Auf- und Ablegung des Kundenkabels für jedes weitere Mastfeld im Rahmen der Wartung/Entstörung | 99,99 € |
Technischer Sicherheitsservice bei der Wartung der Glasfaser durch den Kunden | nach Aufwand7) |
Position | Entgelt (netto) |
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Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase für Rohre | 127,66 € |
Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase für oiL1) | 144,67 € |
Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation für SNR2), S3), M4) und L5), für die ersten 100 m | 20,35 € |
Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation für SNR2), S3), M4) und L5), Zuschlag für jede weitere 500 m | 2,83 € |
Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation für das erste Mastfeld | 95,96 € |
Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation für jedes weitere Mastfeld | 2,31 € |
Beauftragung des Sicherheitsservices für die Kündigung | 23,89 € |
Kündigung und Entsorgung der oberirdischen Linie für das erste Mastfeld | 158,07 € |
Kündigung und Entsorgung der oberirdischen Linie für jedes weitere Mastfeld | 42,19 € |
Technischer Sicherheitsservice beim Ausziehen der Glasfaser durch den Kunden | nach Aufwand7) |
Position | Entgelt (netto) |
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Rohre in der HK-Trasse, Größenklasse L5): KKR8) 100 (je Meter) | 0,37 € |
Rohre in der HK-Trasse, Größenklasse M4): MFR / KR9) (je Meter) | 0,09 € |
Rohre in der HK-Trasse, Größenklasse S3): SNR2) rohr-/erdverlegt (je Meter) | 0,05 € |
Rohre in der VzK-Trasse, Größenklasse S3) Pauschal: SNR2) erdverlegt, EFH10) – 1 WE11) (je Rohr) | 12,72 € |
Rohre in der VzK-Trasse, Größenklasse S3) Pauschal: SNR2) erdverlegt, ZFH12) – 2 WE (je Rohr) | 14,76 € |
Rohre in der VzK-Trasse, Größenklasse S3) Pauschal: SNR2) erdverlegt, MFH13) – 3-8 WE/GE14) (je Rohr) | 17,15 € |
Rohre in der VzK-Trasse, Größenklasse S3) Pauschal: SNR2) erdverlegt, MFH – 9-12 WE/GE (je Rohr) | 23,72 € |
Rohre in der VzK-Trasse, Größenklasse S3) Pauschal: SNR2) erdverlegt, MFH – 13-32 WE/GE (je Rohr) | 39,50 € |
Rohre in der VzK-Trasse, Größenklasse S3) Pauschal: SNR2) erdverlegt, MFH – ab 33 WE/GE (je Rohr) | 64,48 € |
Mitbenutzung Mast (je Mast) | 1,70 € |
Verwaltungspauschale (je Auftrag) | 3,75 € |
Hinweise:
1) oberirdische Linie
2) Speednetrohre, Microrohre mit den Durchmessern 7,0x1,5 mm, 10,0x1,0 mm oder 12,0x2,0 mm
3) Größenklasse S: Speednetrohre (SNR), Microrohre mit den Durchmessern 7,0x1,5 mm, 10,0x1,0 mm oder 12,0x2,0 mm
4) Größenklasse M: Mehrfachrohre (MFR) / Kabelrohre (KR)
5) Größenklasse L: Kabelkanalrohre (KKR)
6) Ein Mastfeld ist der Bereich zwischen zwei Masten einer oberirdischen Linie
7) gemäß der jeweils gültigen Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“, (letzter Stand 22.6.2023) nach „Arbeiten am Leitungsnetz und an einfachen Telekommunikations-Endgeräten“
8) Kabelkanalrohr
9) Kabelrohr / Mehrfachrohr
10) Einfamilienhaus
11) Wohneinheit
12) Zweifamilienhaus
13) Mehrfamilienhaus
14) Gebäudeeinheit
2. Befristung
Die Entgelte unter Ziffer 1. sind bis zum 31.12.2025 befristet.
3. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
BK3c-23/079
Stand: 18.07.2024