BK3-23-079 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultation

§§ 40 Abs. 5 Satz 2, 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 TKG i.V.m. 192 TKG;

Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu baulichen Anlagen

Nachfolgend wird gemäß §§ 40 Abs. 5 Satz 2, 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 TKG i.V.m. § 192 TKG der Konsultationsentwurf in dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu baulichen Anlagen veröffentlicht.

Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-23/079 in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultation@bnetza.de

Bitte nutzen Sie für schriftliche Stellungnahmen immer das elektronische Postfach. Sie schonen damit nicht nur die Umwelt, sondern erleichtern der Beschlusskammer auch die Verarbeitung der Eingaben. Schriftsätze, die auf anderen Wegen (Fax/per Post) eingehen, können mitunter nur verzögert bearbeitet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 216 TKG.

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des / der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 10.04.2024 und endet am 10.05.2024.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK3c-23-079 Konsultationsentwurf öffentliche Fassung (pdf / 1 MB)

BK3c-23/079

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 10.04.2024

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