BK3-23-079
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für den Zugang zu baulichen Anlagen
Die Telekom Deutschland GmbH hat am 10.10.2023 beantragt, die Entgelte für den Zugang zu baulichen Anlagen gemäß beigefügter Anlage 1 zu genehmigen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-23/079 geführt.
Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Verfahrensordner (BK3c-23/079) bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bnetza.de/bk3aktuell. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.
Eine öffentliche mündliche Verhandlung (§ 215 Abs. 3 TKG) vor der Beschlusskammer 3 findet am 23.11.2023, 10:00 Uhr, statt. Die Verhandlung soll in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden.
Die Beschlusskammer bittet um Anmeldung bei geplanter Teilnahme an das Postfach BK3-Anmeldung-Verhandlung@BNetzA.de bis zum 20.11.2023, 12:00 Uhr. Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.
Anlagen
BK3-23-0079_Anlage 1 Preisliste BA (pdf / 110 KB)
Information zu Anlage 1 - Aktuelle Preisliste Installation und Instandsetzung nach Aufwand vom 22.06.2023 (pdf / 67 KB)
BK3c-23/079
Stand: 11.10.2023