BK3-23-066
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
§§ 13 Abs. 2 i.V.m. §§ 14 Abs. 3 S. 1, 12 Abs. 6 S. 1 TKG;
Veröffentlichung der Entscheidungen in den Verwaltungsverfahren wegen des vollständigen Widerrufs von Regulierungsverfügungen betreffend den Markt für die Anrufzustellung in das Festnetz der jeweiligen Betroffenen
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat unter Verzicht auf öffentliche mündliche Verhandlung beschlossen:
BK3-20/066
BK3-23-066_Beschluss (pdf, 656 KB)
Stand: 22.12.2023