BK3-23-025 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

§§ 13 Abs. 2 i.V.m. §§ 14 Abs. 3 S. 1, 12 Abs. 6 S. 1 TKG;

Veröffentlichung der Entscheidungen in den Verwaltungsverfahren wegen des vollständigen Widerrufs von Regulierungsverfügungen betreffend den Markt für die Anrufzustellung in das Festnetz der jeweiligen Betroffenen

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat unter Verzicht auf öffentliche mündliche Verhandlung beschlossen:

BK3-20/025

Zuletzt geänderte Regulierungsverfügung:

Stand: 22.12.2023

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