BK3-23-010
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Mobilfunk
§ 29 Abs. 1 i.V.m. § 36 TKG;
Tenor der Entscheidung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund der Überprüfung des Standardangebots der Vodafone GmbH für die Mobilfunkterminierung
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat unter Verzicht auf öffentliche mündliche Verhandlung beschlossen:
Der von der Betroffenen vorgelegte Vertragsentwurf betreffend die IP-Zusammenschaltung für die Mobilfunkterminierung in ihrem Netz (IP-Standardangebot) mitsamt den zugehörigen Anlagen bestehend aus:
- Hauptvertrag Zusammenschaltungsvereinbarung Stand: 25.09.2023
- Anlage 1 Zusammenschaltungsdienste von Vodafone Stand: 25.09.2023
- Anlage 2 Zusammenschaltungsdienste von ICP Stand: 25.09.2023
- Anlage 3 Betriebliche Absprachen zur Zusammenschaltungsvereinbarung Stand: 25.09.2023
- Anlage 4 Orte und Grundsätze der Zusammenschaltung Stand: 25.09.2023
- Anlage 5 Technische Parameter und Beschreibungen Stand: 25.09.2023
- Anlage 6 Verkehrs- und Netzmanagement Stand: 25.09.2023
- Anlage 7 Tests Stand: 25.09.2023
- Anlage 8 Preise Stand: 25.09.2023
- Anlage 9 Abrechnung Stand: 25.09.2023
- Anlage 10 Ansprechstellen und Bankverbindung zur Zusammenschaltungsvereinbarung Stand: 14.08.2023
- Anlage 11 Planungsabsprachen Stand: 14.08.2023
- Anlage 1 Zusammenschaltungsdienste von Vodafone Stand: 25.09.2023
- Anlage 2 Zusammenschaltungsdienste von ICP Stand: 25.09.2023
- Anlage 3 Betriebliche Absprachen zur Zusammenschaltungsvereinbarung Stand: 25.09.2023
- Anlage 4 Orte und Grundsätze der Zusammenschaltung Stand: 25.09.2023
- Anlage 5 Technische Parameter und Beschreibungen Stand: 25.09.2023
- Anlage 6 Verkehrs- und Netzmanagement Stand: 25.09.2023
- Anlage 7 Tests Stand: 25.09.2023
- Anlage 8 Preise Stand: 25.09.2023
- Anlage 9 Abrechnung Stand: 25.09.2023
- Anlage 10 Ansprechstellen und Bankverbindung zur Zusammenschaltungsvereinbarung Stand: 14.08.2023
- Anlage 11 Planungsabsprachen Stand: 14.08.2023
wird als Standardangebot festgelegt und mit einer Mindestlaufzeit bis zum 30.06.2026 versehen.
BK3k-23/010
Stand: 21.12.2023