BK3-23-010 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 29 i.V.m. 12 Abs. 1 Satz 2 und 192 TKG

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hier: Veröffentlichung eines Entscheidungsentwurfs

Nachfolgend wird der Entscheidungsentwurf in dem o.g. Verwaltungsverfahren gemäß §§ 29 i.V.m. 12 Abs. 1 Satz 2 und 192 TKG zur Konsultation veröffentlicht.

Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3k-23/010 in elektronischer Form – in deutscher Sprache – zu richten an das Postfach:

BK3-Konsultation@bnetza.de

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 216 TKG.

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren endet am 13.11.2023.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
Konsultationsentwurf BK3k-23-010 öffentliche Fassung (pdf / 815 KB)

BK3k-23/010

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Entscheidung

Antrag

Stand: 13.10.2023

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