BK3-23-010
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Mobilfunk
TKG § 29 i.V.m. § 192;
Standardangebot der Vodafone GmbH für die IP-Zusammenschaltung zur Mobilfunkterminierung
Am 15.08.2023 hat die Vodafone GmbH (VF) gemäß der Verpflichtung aus Ziff. I.6 der am 26.02.2021 in Kraft getretenen geänderten Fassung der Regulierungsverfügung BK3d-20/097 ein Standardangebot für die IP-Zusammenschaltung zur Mobilfunkterminierung im Netz der VF vorgelegt. Dieses soll das aktuelle PSTN-Standardangebot vollständig ersetzen.
Die Beschlusskammer hat ein Standardangebotsverfahren eingeleitet.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3k-23/010 geführt.
Das IP-Angebot der VF setzt auf die kürzlich festgelegten Standardangebote der Telekom Deutschland GmbH (Az. BK3k-21/007) und der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (Az. BK3k-22/006) auf. Insoweit sieht die Beschlusskammer zum derzeitigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit zur Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung in vorliegendem Verfahren. Die grundsätzlich gegenständlichen Änderungen wurden in den zuletzt geführten Verfahren BK3k-21/007 und BK3k-22/006 diskutiert. Besondere Konflikte tatsächlicher oder rechtlicher Art sind nicht zu erwarten.
Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3k-23-010 bis zum 07.09.2023 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Postfach@BNetzA.de.
Anlagen
Anschreiben (pdf / 128 KB)
Standardangebot Hauptteil (pdf / 210 KB)
IP-StA Vodafone Anlagen öffentlich (zip / 2 MB)
überarbeitetes StA VF öffentlich (pdf / 2 MB)
BK3k-23/010
Stand: 16.08.2023