BK3-23-006 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz

TKG § 29 i.V.m.§ 192;

Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH für Zugang zu Baulichen Anlagen

Mit Schreiben vom 13.07.2023 hat die Telekom Deutschland GmbH gem. Ziffer 4. des Tenors der am 21.07.2022 in Kraft getretenen Regulierungsverfügung (BK3i-19/020) das Standardangebot für den Zugang zu baulichen Anlagen vorgelegt.

Die Beschlusskammer hat ein Standardangebotsverfahren eingeleitet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3b-23/006 geführt.

Das vorgelegte Standardangebot kann auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Hiermit wird den tatsächlichen und potenziellen Nachfragern nach den entsprechenden Zugangsleistungen Gelegenheit gegeben, zu dem Standardangebot bis zum 14.08.2023 Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-23/006 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Postfach@BNetzA.de.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung (§ 215 Abs. 3 TKG) vor der Beschlusskammer 3 findet am 07.09.2023, 10:00 Uhr, statt. Die Verhandlung soll in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden.

Die Beschlusskammer bittet um Anmeldung bei geplanter Teilnahme an das Postfach BK3-Anmeldung-Verhandlung@BNetzA.de bis zum 04.09.2023, 12:00 Uhr. Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.

Anlagen
2023-07-13_StA BA_Antrag Anschreiben (pdf / 182 KB)
23-07-13 BA-Vertrag und Anhänge (zip / 1 MB)


BK3b-23/006

Stand: 18.07.2023

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