BK3-23-005 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationsstrom, Raumlufttechnik und manuelle Stromzählerablesung

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat aufgrund der am 22.06.2023 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung beschlossen:

  1. Die nachstehend aufgeführten Entgelte werden mit Wirkung ab 01.08.2023 genehmigt:

    I Kollokationsstrom
    PositionLeistungEntgelte
    I.1Entgelt für den laufenden Stromverbrauch (bundeseinheitlich)0,2389 €/kWh


    II Raumlufttechnik
    PositionLeistungEntgelte
    II.1Monatliches Entgelt für die Teilklimatisierung (Raumlufttechnik) pro kW bestellter Entwärmungsleistung für Kollokation für den Zugang zur TeilnehmeranschlussleitungEuro
    II.1.1mit vereinbarter 5-jähriger Mietzeitbindung130,65 €
    II.1.2mit vereinbarter 8-jähriger Mietzeitbindung107,87 €
    II.1.3mit vereinbarter 10-jähriger Mietzeitbindung100,27 €
    II.1.4nach Ablauf der Mietzeitbindung68,98 €
  2. Die Genehmigungen sind befristet bis zum 31.07.2024.
  3. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

BK3a-23/005

Zum Antrag

Stand: 08.11.2023

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