BK3-23-005
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationsstrom, Raumlufttechnik und manuelle Stromzählerablesung
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat aufgrund der am 22.06.2023 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung beschlossen:
Die nachstehend aufgeführten Entgelte werden mit Wirkung ab 01.08.2023 genehmigt:
I Kollokationsstrom Position Leistung Entgelte I.1 Entgelt für den laufenden Stromverbrauch (bundeseinheitlich) 0,2389 €/kWh
II Raumlufttechnik Position Leistung Entgelte II.1 Monatliches Entgelt für die Teilklimatisierung (Raumlufttechnik) pro kW bestellter Entwärmungsleistung für Kollokation für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung Euro II.1.1 mit vereinbarter 5-jähriger Mietzeitbindung 130,65 € II.1.2 mit vereinbarter 8-jähriger Mietzeitbindung 107,87 € II.1.3 mit vereinbarter 10-jähriger Mietzeitbindung 100,27 € II.1.4 nach Ablauf der Mietzeitbindung 68,98 € - Die Genehmigungen sind befristet bis zum 31.07.2024.
- Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
BK3a-23/005
Stand: 08.11.2023