BK3-23-005 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

§§ 40 Abs. 5 S. 2, 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 TKG i.V.m. § 192 TKG;

Entwurf der Entgeltgenehmigung für Kollokationsstrom, Raumlufttechnik und manuelle Stromzählerablesung

Nachfolgend wird gemäß §§ 40 Abs. 5 S. 2, 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 TKG i.V.m. § 192 TKG der Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung der monatlichen Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-23/005 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de

Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 216 TKG.

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des / der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 09.08.2023 und endet am 11.09.2023.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
Konsultationsentwurf BK3a-23-005 öffentliche Fassung (pdf / 2 MB)


BK3a-23/005

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Antrag

Stand: 09.08.2023

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