BK3-23-005
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Kollokationsstrom, Raumlufttechnik und manuelle Stromzählerablesung
Die Telekom Deutschland GmbH hat am 19.05.2023 beantragt, die nachfolgenden Entgelte für Kollokationsstrom, Raumlufttechnik und manuelle Stromzählerablesung wie folgt zu genehmigen:
I. Kollokationsstrom und Raumlufttechnik
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
I.1 | Entgelt für den laufenden Stromverbrauch (bundeseinheitlich) | 0,2692 €/kWh |
I.2 | Entgelte für Teilklimatisierung (RLT) pro kW bestellter Entwärmungsleistung für Kollokation für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung mit vereinbarten Mindestmietzeiten optional | |
a. | 5 Jahren Mindestmietzeit | 217,16 €/kW |
b. | 8 Jahren Mindestmietzeit | 171,06 €/kW |
c. | 10 Jahren Mindestmietzeit | 155,69 €/kW |
d. | nach Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit | 94,23 €/kW |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
II.1 | Entgelt für die manuelle Ablesung von Wechsel-/Drehstromzählern je Zähler | 85,28 € |
III. Genehmigungszeitraum
Die unter I. genannten Entgelte werden bis zum 31.07.2024 unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall beantragt, dass sich der von der Beschlusskammer in der Genehmigung zugrunde gelegte Stromeinkaufspreis oder die zugrunde gelegten Netzentgelte in einer Weise verändern, dass sich bei einer aktualisierten Berechnung ein Kollokationsstrom- oder RLT-Entgelt ergibt, das das jeweils genehmigte Entgelt um mehr als 10% über- oder unterschreitet.
Das unter II. genannte Entgelt wird rückwirkend ab dem 01.01.2023 bis zum 31.07.2024 beantragt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-23/005 geführt.
Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Verfahrensordner (BK3a-23/005) bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bnetza.de/bk3aktuell. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.
Eine öffentliche mündliche Verhandlung (§ 215 Abs. 3 TKG) vor der Beschlusskammer 3 findet am 22.06.2023, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Haus 7, voraussichtlich in Raum 0.02 statt.
Dabei wird sowohl eine persönliche Teilnahme in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur als auch eine Teilnahme über Video- oder Telefonzuschaltung möglich sein.
Die Beschlusskammer bittet um Anmeldung bei geplanter Teilnahme, an das Postfach BK3-Anmeldung-Verhandlung@BNetzA.de bis zum 20.06.2023, 12:00 Uhr.
Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter
Termine der Beschlusskammern veröffentlicht.
BK3a-23/005
Stand: 23.05.2023