BK3-23-001 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Rückbauprojekte vom 13.03.2023

Die Telekom Deutschland GmbH hat am 13.03.2023 beantragt, die der „Vereinbarung über den pauschalierten Rückbau von HVt-Kollokationen“ zugrundeliegende Berechnungsmethodik zur Ermittlung des Gesamtprojektentgelts auf Grundlage der in den als Anlage beigefügten Excel-Blättern benannten Prämissen, Parametern und Berechnungsformeln und die Vorauszahlungspflicht zu genehmigen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-23/001 geführt.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen, eine interaktive Excel-Tabelle der „Berechnung Gesamtpauschalentgelt“ sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Verfahrensordner (BK3a-23/001) bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bnetza.de/bk3aktuell. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Als Termin für die mündliche Verhandlung (§ 215 Abs. 3 TKG) wurde der 19.04.2023, 10:00 Uhr festgelegt. Die Verhandlung soll in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden. Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.

Anlage
2023-03-13 Entgeltantrag Rückbauprojekt Kollokationen_für Carrier (pdf / 92 KB)
Projektvereinbarung_Kollorückbau_Anteil Telekom_Kunde_EA 13.03.2023 (pdf / 147 KB)
Berechnung Gesamtpauschalentgelt Kollokationsrückbau_anonymisiert (pdf / 582 KB)

BK 3a-23/001

Tenor des Beschlusses

Stand: 15.03.2023

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