BK3-22-020 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Kollokationsstrom, Raumlufttechnik, Mieten und weitere Leistungen für Kollokation am HVt

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH vom 23.11.2022 wegen Genehmigung von Entgelten für Kollokationsleistungen am HVt hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, aufgrund der in Form einer Audio-/Videokonferenz am 30.03.2023 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung beschlossen:

1. Die unter Ziffern I bis III genannten Entgelte werden rückwirkend mit Wirkung ab dem 01.12.2022 genehmigt:

I Kollokationsstrom
I.1 Entgelt für den laufenden Stromverbrauch (bundeseinheitlich): 0,2337 €/kWh

I Raumlufttechnik

I.2 Monatliches Entgelt für die Teilklimatisierung (Raumlufttechnik) pro kW bestellter Entwärmungsleistung für Kollokation für den
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

Position

Leistung

Entgelte

I.2.1mit vereinbarter 5-jähriger Mietzeitbindung126,97 €
I.2.2mit vereinbarter 8-jähriger Mietzeitbindung105,20 €
I.2.3mit vereinbarter 10-jähriger Mietzeitbindung97,95 €
I.2.4nach Ablauf der Mietzeitbindung68,92 €

II Monatliche Mietentgelte für Kollokationsflächen pro qm

II.1 Kaltmieten ohne Service- und Nebenkosten pro qm

Stadt

Entgelte

Frankfurt15,87 €
Düsseldorf12,50 €
Köln14,50 €
Stuttgart11,10 €
München18,42 €
Dortmund9,00 €
Duisburg9,10 €
Hamburg12,58 €
Berlin13,25 €
Dresden10,00 €
Nürnberg 9,45 €
Essen5,50 €
Hannover7,90 €
Städte mit 100.000 bis 500.000 Einwohnern
sowie Bremen und Leipzig
8,69 €
Städte/Regionen mit bis zu 100.000 Einwohnern7,12 €
Servicekosten (nicht bei Outdoor – Box) pro qm0,12 €
Nebenkostenpauschale (nicht bei Outdoor – Box) pro qm2,34 €
III Stromzählerablesung auf der Basis von Smart Meter Gateway (SMGW)

Position

Leistung

Entgelte

III.1Realisierung Smart Meter Gateway (SMGW)340,11 €
III.2Realisierung Smart Meter Gateway (SMGW)670,14 €
III.3Austausch der Niederspannungsverteilung nach Aufwand

Hinweis: Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungsentgelte gilt die Preisliste Kollokation und Raumlufttechnik, Punkt 1.5.m, zuletzt genehmigt mit Beschluss BK3a-20/028 vom 04.12.2020.

2. Die Genehmigungen unter den Ziffern I sind befristet bis zum 31.07.2023. Die Genehmigungen unter den Ziffern II sind befristet bis zum 31.07.2024. Die Genehmigungen unter den Ziffern III sind befristet bis zum 30.11.2023.

3. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

BK3f-22/020

Stand: 28.04.2023

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