BK3-22-018 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz

TKG § 29 i.V.m. § 192;
Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH für Fiber Broadband

Mit Schreiben vom 21.10.2022 hat die Telekom Deutschland GmbH gem. Ziffer 4. des Tenors der am 21.07.2022 in Kraft getretenen Regulierungsverfügung (BK3i-19/020) das Fiber-Broadband-Standardangebot 2022 vorgelegt.

Die Beschlusskammer hat ein Standardangebotsverfahren eingeleitet Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3d-22/018 geführt.

Das vorgelegte Standardangebot kann auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Hiermit wird den tatsächlichen und potenziellen Nachfragern nach den entsprechenden Zugangsleistungen Gelegenheit gegeben, zu dem Standardangebot bis zum 25.11.2022 Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3d-22/018 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Postfach@BNetzA.de.


Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung zu o. g. Verfahren vor der Beschlusskammer 3 wurde der 15.12.2022, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Verhandlung als Video- bzw. Telefonkonferenz durchzuführen (§ 215 Abs. 3 TKG). Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht werden.

Hinweis: Die Beschlusskammer hat die Frist zur Stellungnahme in o.g. Verfahren auf den 09.12.2022 verlängert. Der für den 15.12.2022 geplante Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung wird aufgehoben und auf den 19.01.2023, 10:00 Uhr verlegt.

Anlagen
BK3-22-0018_Anlage_Anschreiben (pdf / 4 MB)
BK3-22-0018_Anlagen_komplett (zip / 3 MB) (als .zip)
Hinweise zur Durchführung von ömV als Video- und Telefonkonferenz (pdf / 142 KB)
Einwahldaten ömV BK3-22-018 (pdf / 182 KB)

BK 3d-22/018

Stand: 25.10.2022

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