BK3-22-012 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 i.V.m. 192;

Regulierungsverfügung für den Markt 2 Anrufzustellung in das Mobilfunknetz der Lebara Limited; hier: Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Der Entwurf der Entscheidung im o.g. Verfahren wurde im Internet am 09.12.2022 veröffentlicht. Ein entsprechender Hinweis erschien im Amtsblatt 23/2022 vom 07.12.2022 als Mitteilung Nr. 238. Die Stellungnahmefrist endete am 09.01.2023.

Im Rahmen der nationalen Konsultation sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 211 Abs. 5 TKG) und Beteiligung des Bundeskartellamts (§ 197 Abs. 2 Nr. 2 TKG) gemäß §§ 14 Abs. 3 i.V.m. 12 Abs. 2, S. 1 TKG der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Die endgültige Entscheidung ergeht im Anschluss an das Notifizierungsverfahren und wird ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

BK3-1-22/012

Konsultationentwurf

Stand: 23.01.2023

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