BK3-1-22-012
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 i.V.m. 192
Regulierungsverfügung für den Markt 2 Anrufzustellung in das Mobilfunknetz der Lebara Limited
Nachfolgend wird gemäß §§ 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG der Konsultationsentwurf wegen des Erlasses der Regulierungsverfügung betreffend den Markt 2 gegenüber der Lebara Limited veröffentlicht.
Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3-1-22/012 auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 216 TKG.
Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des / der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.
Das Konsultationsverfahren beginnt endet am 09.01.2023.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Die Beschlusskammer wird gemäß § 215 Abs. 4 S. 1 TKG ohne mündlichen Verhandlung entscheiden.
Anlage
Konsultationsentwurf BK3-1-22-012 öffentliche Fassung (pdf / 350 KB)
BK 3-1-22/012
Stand: 09.12.2022