BK3-22-011 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;

Änderung des Antrages zur Genehmigung der Überlassungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) 2016

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 06.09.2022 beantragt, gegenüber den Unternehmen, denen die Genehmigung der TAL-Überlassungsentgelte vom 01.07.2016 bis 30.06.2019 durch rechtskräftige Urteile des VG Köln aufgehoben wurde, die mit Bescheid BK3c-16/005 vom 29.06.2016 genehmigten Entgelte erneut zu genehmigen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-22/011 geführt.

Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung zu dem o.g. Verfahren vor der Beschlusskammer 3 wurde der 19.10.2022, 10:00 Uhr, festgelegt.

Auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung wird verzichtet.

BK3c-22/011

Tenor des Beschlusses

Stand: 12.09.2022

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