BK3-22-006
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 29 Abs. 1 i. V. m. § 36 TKG;
Tenor der Entscheidung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund der Überprüfung des Standardangebots der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG für die Mobilfunkterminierung
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat unter Verzicht auf öffentliche mündliche Verhandlung beschlossen:
Der von der Betroffenen vorgelegte Vertragsentwurf betreffend die IP-Zusammenschaltung für die Mobilfunkterminierung in ihrem Netz (IP-Standardangebot) mitsamt den zugehörigen Anlagen bestehend aus:
- Hauptvertrag – Zusammenschaltungsvereinbarung Stand: 07.10.2022
- Anlage 1 - Zusammenschaltungsdienste Stand: 07.10.2022
- Anlage 2 - Betrieb – Planbare Arbeit - Entstörung Stand: 07.10.2022
- Anlage 3 – Orte und Grundsätze der Zusammenschaltung Stand: 07.10.2022
- Anlage 4 – Technische Parameter und Beschreibungen Stand: 07.10.2022
- Anlage 5 – Tests Stand: 07.10.2022
- Anlage 6 – Preise Stand: 07.10.2022
- Anlage 7 – Abrechnung Stand: 07.10.2022
- Anlage 8 – Ansprechstellen Stand: 07.10.2022
- Anlage 9 – Planungsabsprachen Stand: 07.10.2022
wird als Standardangebot festgelegt und mit einer Mindestlaufzeit bis zum 30.06.2026 versehen.
BK3k-22/006
Anlagen
Stand: 03.03.2023