BK3-22-004 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur TAL: Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Entgelte für Nutzungsänderung, Carrier-Express-Entstörung, zusätzliche Anfahrt, Portwechsel, Service- und Montagenachweis; Entgelte für zusätzliche Leistungen zu besonderen Zeiten; Entgelte für die Reparatur der Endleitung; Entgelte für den APL/EL-Vertrag; Entgelte für die Netzverträglichkeitsprüfung; Entgelte für Service Calls in Zusammenhang mit der Bereitstellung und Entstörung

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat mit Beschluss vom 30.09.2022 aufgrund der in Form einer Audio-/Videokonferenz am 25.05.2022 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung beschlossen:

1. Die folgenden unter Ziffern 1.1 bis 1.9, 1.11 und 1.12 genannten Entgelte werden ab dem 01.10.2022 genehmigt; die unter Ziffer 1.10 genannten Entgelte werden rückwirkend ab dem 01.02.2022 genehmigt:

Entgelte_BK3-22-004 (pdf / 64 KB)

2. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.09.2025.

3. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.


BK 3c-22/004

Zum Antrag

Stand: 04.10.2022

Mastodon