BK3-22-003
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Zugänge im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasern gemäß § 40 TKG jeweils ab 01.07.2022 (s. g. „PIA-Entgelte“)
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, aufgrund der in Form einer Audio-/Videokonferenz am 03.03.2022 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung beschlossen:
I. Genehmigung von MFG/KKA/GF-Entgelten
Für den vertraglich vereinbarten Zugang im Multifunktionsgehäuse (MFG), zu Kabelkanälen zwischen Kabelverzweiger und Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern (KKA) und zu unbeschalteten Glasfasern (GF) zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler werden die Entgelte mit Wirkung ab dem 01.07.2022 wie folgt genehmigt:
Entgelte zu BK3-22-003 (pdf / 46 KB)
II. Befristung
Die Entgeltgenehmigungen unter Ziffer I. sind bis zum 30.06.2025 befristet.
III. Antragsablehnung im Übrigen
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK3a-22/003
Stand: 28.06.2022