BK3-22-003 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Zugänge im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasern; hier: Teilrücknahme

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat am 12.09.2024 beschlossen:

Die Genehmigung BK3a-22/003 vom 28.06.2022 wird hinsichtlich der Entgelte für die Position 2.3.2 des Tenors (Überlassung eines Viertels eines Kabelkanalrohrs Mehrfachrohr, monatlich je Rohrmeter) und die Position 3.2 (Überlassung von zwei unbeschalteten Glasfasern) insoweit, als der weitergehende Antrag der Antragstellerin abgelehnt wurde, zurückgenommen.

BK3a-22/003

Zum Antrag:

Stand: 30.10.2024

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