BK3-22-003
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 i.V.m. 192;
Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für die Zugänge im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasern jeweils ab 01.07.2022 (sog. „PIA-Entgelte“)
Gemäß §§ 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG werden hiermit die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für die Zugänge im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasern jeweils ab 01.07.2022 (sog. „PIA-Entgelte“) veröffentlicht.
Die Beschlusskammer wertet die Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahmen anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 211 Abs. 3 TKG) und Beteiligung des Bundeskartellamts (§ 197 Abs. 2) gemäß §§ 12 Abs. 2, S. 1 TKG der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.
Die endgültige Entgeltgenehmigung ergeht im Anschluss an das Notifizierungsverfahren und wird ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Anlage
Konsultationsentwurf BK3a-22-003 öffentliche Fassung (pdf / 774 KB)
BK3a-22/003
Stand: 17.05.2022