BK3-22-003
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
§§ 40 Abs. 5 S. 2, 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 TKG i.V.m. § 192 TKG;
Entwurf der Entgeltgenehmigung für die Zugänge im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasern ab 01.07.2022 (sog. „PIA-Entgelte“)
Nachfolgend wird gemäß §§ 40 Abs. 5 S. 2, 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 TKG i.V.m. § 192 TKG der Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung der Entgelte für die Zugänge im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasern der Telekom Deutschland GmbH ab 01.07.2022 veröffentlicht (sog. „PIA-Entgelte“).
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK 3a-22/003 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de
Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 216 TKG.
Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des / der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 13.04.2022 und endet am 13.05.2022.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
22-05-13 Kons.-Stlgn. DTAG PIA (pdf / 1 MB)
BK 3a-22/003
Stand: 13.04.2022