BK3-22-003
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Zugänge im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasern gemäß § 40 TKG jeweils ab 01.07.2022 (s. g. „PIA-Entgelte“)
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.01.2022 beantragt,
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-22/003 geführt.
Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung (§ 215 Abs.3 TKG) zu o.g. Verfahren wurde der 03.03.2022, 14:00 Uhr, festgelegt.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation beabsichtigt die Beschlusskammer, die Verhandlung als Video- bzw. Telefonkonferenz durchzuführen (§ 5 Abs. 5 PlanSiG). Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht werden.
Die 10-wöchige Regelfrist gemäß § 40 Abs. 5 TKG endet am 01.04.2022.
Anlage
Anlage 1 - Preisliste (pdf / 179 KB)
BK 3a-22/003
Stand: 26.01.2022