BK3-22-003 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Zugänge im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasern gemäß § 40 TKG jeweils ab 01.07.2022 (s. g. „PIA-Entgelte“)

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.01.2022 beantragt,

die Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasen gemäß den als Anlagen 1.1, 1.2 und 1.3 beigefügten Preislisten ab dem 01.07.2022 zu genehmigen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-22/003 geführt.

Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung (§ 215 Abs.3 TKG) zu o.g. Verfahren wurde der 03.03.2022, 14:00 Uhr, festgelegt.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation beabsichtigt die Beschlusskammer, die Verhandlung als Video- bzw. Telefonkonferenz durchzuführen (§ 5 Abs. 5 PlanSiG). Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht werden.

Die 10-wöchige Regelfrist gemäß § 40 Abs. 5 TKG endet am 01.04.2022.

Anlage
Anlage 1 - Preisliste (pdf / 179 KB)

BK 3a-22/003

Konsultation

Entscheidung & Teilrücknahme

Stand: 26.01.2022

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