BK3-22-002
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; monatliche Überlassungsentgelte ab 01.07.2022
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, aufgrund der in Form einer Audio-/Videokonferenz am 03.03.2022 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung beschlossen:
1. Folgende Entgelte werden für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung genehmigt:
Entgelte BK3-22-002 (pdf / 15 KB)
2. Die Genehmigung der Entgelte gemäß Spalte II. ist befristet vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2027;
die Genehmigung der Entgelte gemäß Spalte III. ist befristet vom 01.07.2027 bis zum 30.06.2032.
BK3c-22/002
Stand: 28.06.2022