BK3-22-002 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; monatliche Überlassungsentgelte ab 01.07.2022

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, aufgrund der in Form einer Audio-/Videokonferenz am 03.03.2022 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung beschlossen:

1. Folgende Entgelte werden für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung genehmigt:

Entgelte BK3-22-002 (pdf / 15 KB)

2. Die Genehmigung der Entgelte gemäß Spalte II. ist befristet vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2027;
die Genehmigung der Entgelte gemäß Spalte III. ist befristet vom 01.07.2027 bis zum 30.06.2032.


BK3c-22/002

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 28.06.2022

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