BK3-22-002
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 i.V.m. 192;
Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; monatliche Überlassungsentgelte
Gemäß §§ 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG werden hiermit die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der monatlichen Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung veröffentlicht.
Die Beschlusskammer wertet die Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahmen anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 211 Abs. 3 TKG) und Beteiligung des Bundeskartellamts (§ 197 Abs. 2) gemäß §§ 12 Abs. 2, S. 1 TKG der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.
Die endgültige Entgeltgenehmigung ergeht im Anschluss an das Notifizierungsverfahren und wird ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Anlagen
Stellungnahme 1&1 Versatel Deutschland GmbH (pdf / 307 KB)
Stellungnahme BREKO (pdf / 65 KB)
Stellungnahme Juconomy Rechtsanwälte (pdf / 157 KB)
Stellungnahme Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG (pdf / 178 KB)
Stellungnahme VATM (pdf / 166 KB)
Stellungnahme Vodafone GmbH (pdf / 521 KB)
BK3c-22/002
Stand: 17.05.2022