BK3-22-002 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

§§ 40 Abs. 5 S. 2, 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 TKG i.V.m. § 192 TKG;

Entwurf der Entgeltgenehmigung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;
monatliche Überlassungsentgelte ab 01.07.2022

Nachfolgend wird gemäß §§ 40 Abs. 5 S. 2, 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 TKG i.V.m. § 192 TKG der Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung der monatlichen Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-22/002 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de

Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 216 TKG.

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des / der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 13.04.2022 und endet am 13.05.2022.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
Konsultationsentwurf BK3c-22-002 öffentliche Fassung (pdf / 4 MB)

BK3c-22/002

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 13.04.2022

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