BK3-22-002 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; monatliche Überlassungsentgelte ab 01.07.2022

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 29.03.2022 den o.g. Entgeltantrag abgeändert.

Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für die Leistung „Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung“ gemäß Anlage N (Preisliste neu) ab dem 01.07.2022 bis zum 30.06.2032.

Das Verfahren wird weiterhin unter dem Aktenzeichen BK3c-22/002 geführt.

BK3c-22/002

Anlage
Anlage N Preisliste_Änderung 29.3.2022 (pdf / 133 KB)

BK3c-22/002

Ursprünglicher Antrag und Konsultation

Entscheidung

Stand: 31.03.2022

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