BK3-22-002 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; monatliche Überlassungsentgelte ab 01.07.2022

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.01.2022 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Die mit Beschluss der Beschlusskammer 3 vom 26.06.2019 (BK3c-19/001) erteilte Genehmigung der monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung ist bis zum 30.06.2022 befristet. Beantragt wird die Genehmigung der Entgelte für die Leistung „Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung“ gemäß Preisliste ab dem 01.07.2022.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-22/002 geführt.

Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung (§ 215 Abs.3 TKG) zu o.g. Verfahren wurde der 03.03.2022, 10:00 Uhr, festgelegt. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation beabsichtigt die Beschlusskammer, die Verhandlung als Video- bzw. Telefonkonferenz durchzuführen (§ 5 Abs. 5 PlanSiG). Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht werden.

Die 10-wöchige Regelfrist gemäß § 40 Abs. 5 TKG endet am 01.04.2022.

Anlage
Anlage 1 - Preisliste (pdf / 113 KB)

BK3c-22/002

Geänderter Antrag und Konsultation

Entscheidung

Stand: 24.01.2022

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