BK3-22-001 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 40 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Leistung Telekom-N-O.5/-O.5 und Telekom-N-Z.19/-Z.19

Die mit Beschluss BK3c-16/110 vom 21.07.2017 erteilte Entgeltgenehmigung für Interconnection-Verbindungsleistungen wurden gegenüber den dortigen Klägerinnen vom Verwaltungsgerichts Köln hinsichtlich der Entgelte für die Leistungen Telekom-N-O.5/-O.5 und Telekom-N-Z.19/-Z.19 jeweils mit Ursprung im Mobilfunknetz der Telekom Deutschland GmbH rechtskräftig aufgehoben.

Angesichts dieser Rechtsprechung hat die Beschlusskammer 3 die in den Folgeverfahren BK3c-18/018 vom 28.06.2019 und BK3d-20/107 vom 26.02.2021 erteilten Entgeltgenehmigungen für Interconnection-Verbindungsleistungen im Umfang der jeweiligen Klagen betreffend die jeweiligen Klägerinnen zurückgenommen.

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 13.01.2022 beantragt, die den Verfahren BK3c-16/110, BK3c-18/018 und BK3d-20/107 zugrundeliegenden Anträgen zu entsprechen, soweit über sie nicht bestandkräftig entschieden ist. Demnach wird beantragt,

  • die Entgelte gegenüber den Unternehmen IN-telegence GmbH, Ventelo GmbH, dtms GmbH, next id GmbH, BT Germany GmbH & Co. oHG hinsichtlich der Leistungen Telekom-N-O.5/-O.5 jeweils mit Ursprung im Mobilfunknetz der Telekom Deutschland GmbH sowie die Entgelte gegenüber dem Unternehmen next id GmbH hinsichtlich der Leistungen Telekom-N-Z.19/-Z.19 jeweils mit Ursprung im Mobilfunknetz der Telekom Deutschland GmbH gemäß Anlage 2 (Preisliste) für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2018 zu genehmigen bzw.

  • die Entgelte gegenüber den Unternehmen Ventelo GmbH, IN-telegence GmbH, dtms GmbH und Plusnet GmbH für die Leistungen Telekom-N-O.5/-O.5 jeweils mit Ursprung im Mobilfunknetz der Telekom Deutschland GmbH sowie die Entgelte gegenüber dem Unternehmen next id GmbH für die Leistungen Telekom-N-O.5/-O.5 und Telekom-N-Z.19/-Z.19 jeweils mit Ursprung im Mobilfunknetz der Telekom Deutschland GmbH gemäß Anlage 2 (Preisliste) für den 01.01.2019 bis 26.02.2021 zu genehmigen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK 3a-22/001 geführt.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden Ihnen zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Verfahrensordner (BK3-22/001) bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bnetza.de/bk3aktuell. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung (§ 215 Abs.3 TKG) zu o.g. Verfahren wurde der 10.02.2022, 10:00 Uhr, festgelegt.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation beabsichtigt die Beschlusskammer, die Verhandlung als Video- bzw. Telefonkonferenz durchzuführen (§ 5 Abs. 5 PlanSiG). Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht werden.

Die 10-wöchige Regelfrist gemäß § 40 Abs. 5 TKG endet am 24.03.2022.

Anlage
Anlage 2 - Preisliste (pdf / 155 KB)

BK 3a-22/001

Entscheidung

Stand: 17.01.2022

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