BK3-21-009 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Strom, Raumlufttechnik und weitere Kollokationsleistungen

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH vom 21.09.2021 wegen Genehmigung von Entgelten für Strom, Raumlufttechnik und weitere Kollokationsleistungen hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, beschlossen:

1. Die Entgelte für Strom, Raumlufttechnik und weitere Kollokationsleistungen werden ab dem 01.12.2021 wie folgt genehmigt:

I Kollokationsstrom und Stromzählerablesung

I.1 Einmalige Entgelte
PositionLeistungEntgelte
I.1.1Entgelt für die einmal jährliche Stromzählerablesung
(über Smart Meter), je Zähler/Jahr
9,15 €
I.1.2Entgelt für die monatliche Stromzählerablesung
(über Smart Meter), je Zähler/Monat
0,86 €
I.2 Laufende Entgelte
PositionLeistungEntgelte
I.2Entgelt für den laufenden Stromverbrauch (bundeseinheitlich)0,2394 €/kWh

II Raumlufttechnik und auftragsbezogene Brandschutz-
pauschale

II.1 Monatliches Entgelt für die Teilklimatisierung (Raumlufttechnik)
pro kW bestellter Entwärmungsleistung für Kollokation für den
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung
PositionLeistungEntgelte
II.1.1mit vereinbarter 5-jähriger Mietzeitbindung131,33 €
II.1.2mit vereinbarter 8-jähriger Mietzeitbindung108,63 €
II.1.3mit vereinbarter 10-jähriger Mietzeitbindung101,06 €
II.1.4nach Ablauf der Mietzeitbindung70,78 €

II.2 Auftragsbezogene Brandschutzpauschale: 48,29 €

2. Die Genehmigungen unter den Ziffern I.2 und II.1 sind befristet bis zum 30.11.2022;
die Genehmigungen unter den Ziffern. I.1 und II.2 sind befristet bis zum 30.11.2023.

3. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

BK3a-21/009

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 30.11.2021

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