BK3-21-008 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Einmalentgelte für KVz-AP und Übergabeanschlüsse

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH vom 21.09.2021 wegen Genehmigung von einmaligen Entgelten für den lokal virtuell entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (KVz-AP) hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:

1. Mit Wirkung ab dem 01.12.2021 werden folgende einmaligen Entgelte für die Zugangsleistung KVz-AP genehmigt:

1.1 KVZ-AP-VDSL

1 Betriebsfähige Bereitstellung, je KVz-AP-VDSL: 47,38 (Preis netto in EUR)
2 Betriebsfähige Bereitstellung im Rahmen eines Anbieterwechsels
Nr.LeistungPreis netto in
EUR
2.1von einem VDSL Stand Alone eines anderen Kunden oder von einem gleichartigen Endkundenanschlussprodukt der Telekom, je KVz-AP-VDSL2,87
2.2von einem ADSL Stand Alone eines anderen Kunden oder von einem nicht unter 2.1 fallenden Endkundenanschlussprodukt der Telekom oder von einer TAL eines anderen Kunden,
je KVz-AP-VDSL

Sollte im Zuge der betriebsfähigen Bereitstellung im Rahmen eines Anbieterwechsels festgestellt werden, dass für die betriebsfähige Bereitstellung keine Schaltarbeiten notwendig sind, wird abweichend der Preis nach Nr. 2.1 berechnet.
32,70
3 Betriebsfähige Bereitstellung im Rahmen eines Produktgruppenwechsels
Nr.LeistungPreis netto in
EUR
3.1von einem VDSL Stand Alone aus einem anderen Vertragsverhältnis des beauftragenden Kunden, je KVz-AP-VDSL2,87
3.2von einem ADSL Stand Alone aus einem anderen Vertragsverhältnis des beauftragenden Kunden, oder einer TAL des beauftragenden Kunden,
je KVz-AP-VDSL

Sollte im Zuge der betriebsfähigen Bereitstellung im Rahmen eines Produktgruppenwechsels festgestellt werden, dass für die betriebsfähige Bereitstellung keine Schaltarbeiten notwendig sind, wird abweichend der Preis nach Nr. 3.1 berechnet.
32,70
4 Kündigung, je betriebsfähigem KVz-AP-VDSL: 1,54 (Preis netto in EUR)
1.2 Express-Entstörung für KVz-AP-VDSL Stand Alone
LeistungPreis netto in
EUR
Einmalige Express-Entstörung
je Express-Entstörung, je KVz-AP-VDSL Stand Alone
23,93

1.3 KVz-AP-Übergabeanschluss

1 KVz-AP-Übergabeanschluss 1 Gbit/s

Bereitstellung KVz-AP-Übergabeanschluss 1 Gbit/s mit
Standardanbindung im HVt / am MFG, inklusive SFP-Modul und
Glasfaser vom MSAN-Port bis zum GF-Verteiler
Nr.LeistungPreis netto in
EUR
1.1KVz-AP-Übergabeanschluss 1 Gbit/s mit Standardanbindung am MFG (Outdoor) gemäß Ziffer 1.3 der Leistungsbeschreibung KVz-AP-Übergabeanschluss,
je KVz-AP-Übergabeanschluss 1 Gbit/s, einmalig
490,90
1.2 zusätzlich für die Anbindung des Glasfaserzuführungskabels mit einer Glasfasererdmuffe vor dem MFG gemäß Ziffer 1.3.1/1.3.2 der Leistungsbeschreibung KVz-AP-Übergabeanschluss
Nr.LeistungPreis netto in
EUR
1.2.1Bearbeitungspauschale für Planung und Baubegleitung,
je Anbindung, einmalig
533,80
1.2.2Für anfallende Arbeiten,
je Anbindung, einmalig
Nach Aufwand
gemäß Preisliste
Montage und
Material
(BK3a-20-028)
1.2.3Für anfallende Arbeiten zusätzlich Materialentgelt Glasfasererdmuffe (Gelmuffe, Größe 2),
je Anbindung, einmalig
97,75
1.3 KVz-AP-Übergabeanschluss 1 Gbit/s mit Standardanbindung im HVt, je KVz-AP-Übergabeanschluss 1 Gbit/s (Indoor)
gemäß Ziffer 1.4 der Leistungsbeschreibung KVz-AP-Übergabeanschluss, einmalig: 692,30 (Preis netto in EUR)

1.4 zusätzlich nur für den Fall, dass eine Anbindung vom Gf-Verteiler zur Kollokation gemäß Ziffer 1.4.2 der Leistungsbeschreibung KVz-AP-Übergabeanschluss notwendig ist, einmalig: 552,95 (Preis netto in EUR)
2 KVz-AP-Übergabeanschluss 10 Gbit/s

Bereitstellung KVz-AP-Übergabeanschluss 10 Gbit/s mit Standardanbindung im HVt/am MFG, inklusive SFP-Modul und Glasfaser vom MSAN-Port bis zum GF-Verteiler
Nr.LeistungPreis netto in
EUR
2.1KVz-AP-Übergabeanschluss 10 Gbit/s mit Standardanbindung am MFG gemäß Ziffer 1.3 der Leistungsbeschreibung KVz-AP-Übergabeanschluss,
je KVz-AP-Übergabeanschluss 10 Gbit/s, einmalig
490,90
2.2 zusätzlich für die Anbindung des Glasfaserzuführungskabels mit einer Glasfasererdmuffe vor dem MFG gemäß Ziffer 1.3.1 / 1.3.2 der Leistungsbeschreibung KVz-AP-Übergabeanschluss
Nr.LeistungPreis netto in
EUR
2.2.1Bearbeitungspauschale für Planung und Baubegleitung,
je Anbindung, einmalig
533,80
2.2.2Für anfallende Arbeiten,
je Anbindung, einmalig
Nach Aufwand
gemäß Preisliste
Montage und
Material
(BK3a-20-028)
2.2.3Für anfallende Arbeiten zusätzlich Materialentgelt Glasfasererdmuffe (Gelmuffe, Größe 2),
je Anbindung, einmalig
97,75
2.3 KVz-AP-Übergabeanschluss 10 Gbit/s mit Standardanbindung im HVt, je KVz-AP-Übergabeanschluss 10 Gbit/s gemäß Ziffer 1.4 der Leistungsbeschreibung KVz-AP-Übergabeanschluss, einmalig: 692,30 (Preis netto in EUR)

2.4 zusätzlich nur für den Fall, dass eine Anbindung vom Gf-Verteiler zur Kollokation gemäß Ziffer 1.4.2 der Leistungsbeschreibung KVz-AP-Übergabeanschluss notwendig ist, einmalig: 552,95 (Preis netto in EUR)

2. Die Genehmigung für die Entgelte nach Ziffer 1.3 (ohne die Tarifpositionen Nr., 1.1, 1. 3, 2. 1 und 2. 3) gelten rückwirkend ab dem 01.10.2021.

3. Die Genehmigung ist bis zum 30.11.2024 befristet.

4. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

BK3c-21/008

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 30.11.2021

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