BK3-21-008
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Einmalentgelte für KVz-AP und Übergabeanschlüsse
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.09.2021 den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Beantragt werden für die Zugangsleistung KVz-AP bis zum 30.11.2024
- für KVz-AP-VDSL die Entgelte gemäß der als Anlage 2a beigefügten Preisliste (ohne Position 4, Überlassung KVz-AP-VDSL),
- für die Leistungen im Zusammenhang mit dem KVz-AP-Übergabeanschluss die Entgelte gemäß der als Anlage 2b beigefügten Preisliste (ohne Positionen 1.2 und 2.2, Überlassung KVz-AP-Übergabeanschluss 1G und 10G).
- Die Genehmigung der Entgelte unter 2. wird rückwirkend zum 30.09.2021 beantragt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-21/008 geführt.
Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 (§§ 134 Abs. 2 Nr. 1, 135 Abs. 3 TKG) wurde 28.10.2021 um 10:00 Uhr festgelegt. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, die Zustimmung aller Beteiligten vorausgesetzt, auf die Durchführung der ömV zu verzichten. Eine etwaige Absage der öffentlichen mündlichen Verhandlung wird auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht werden.
Anlagen
Anlage 2a_KVz-AP-N_(3001)_V04-16-01_AnhB_Preise_VDSL (pdf / 124 KB)
Anlage 2b_KVz-AP-N_(3010)_V04-13-01_AnhB_Preise_KVz-AP-ÜA (pdf / 134 KB)
BK 3c-21/008
Stand: 24.09.2021