BK3-21-007 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Mobilfunk

Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH für die Mobilfunkterminierung
hier: Tenor der 1. Teilentscheidung

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn hat auf die mündliche Verhandlung vom 28.10.2021 beschlossen:

A. Der Betroffenen wird aufgegeben, den von ihr vorgelegten Entwurf der NGN-Zusammenschaltung für die Mobilfunkterminierung in ihrem Netz mitsamt den zugehörigen Anlagen bestehend aus:

Hauptvertrag Stand: 10.11.2021

  • Anlage 1 Stand: 10.11.2021
  • Anlage 3 Stand: 10.11.2021
  • Anlage 4 Stand: 22.11.2021
  • Anlage 5 Stand: 23.08.2021
  • Anlage 6 Stand: 10.11.2021
  • Anlage 7 Stand: 23.08.2021
  • Anlage 8 Stand: 23.08.2021
  • Anlage 9 Stand: 10.11.2021
  • Anlage 10 Stand: 23.08.2021
  • Anlage 11 Stand: 23.08.2021
  • Anlage 12 Stand: 23.08.2021

wie folgt zu ändern und bis zum 13.01.2022 erneut vorzulegen:

1. Im Hauptvertrag:

1.1 In Ziffer 7.1 ist zu regeln, dass eine ordentliche Kündigung durch die Betroffene in Bezug auf regulierte Leistungen und Verpflichtungen frühestens zum Ende der von der Bundesnetzagentur im Verfahren BK3h-21/007 festgelegten Mindestlaufzeit möglich ist.

1.2 1.2 Der in Ziffer 7.4 geregelte pauschalierte Schadensersatz ist angemessen neu zu regeln.

1.3 Ziffer III Nr. 8 ist angemessen neu zu fassen.

2. In der Anlage 6

2.1 Die Regelung zur Bereitstellung in Ziffer 3.1 ist angemessen neu zu fassen.

2.2 Ziffer 3.4 ist hinsichtlich der Regelung zur Neubestellung angemessen neu zu fassen.

B. Der Betroffenen wird aufgegeben, der Beschlusskammer den nach Maßgabe von Ziffer A. geänderten Entwurf bis zum 21.01.2022 vorzulegen.

C. Die weitergehenden Anträge werden abgelehnt.



BK3k-21/007

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 05.01.2022

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