BK3-21-007 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG § 29 TKG
Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH für die Mobilfunkterminierung
hier: Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahren

Der Entwurf der Entscheidung im o.g. Verfahren wurde im Internet am 27.04.2022 veröffentlicht. Ein entsprechender Hinweis erschien im Amtsblatt 08/2022 vom 27.04.2022 als Mitteilung Nr. 64. Die Stellungnahmefrist endete am 27.05.2022.

Im Rahmen der nationalen Konsultation sind KEINE Stellungnahmen eingegangen.

Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 211 Abs. 5 TKG) und Beteiligung des Bundeskartellamts (§ 197 Abs. 2 Nr. 2 TKG) gemäß §§ 14 Abs. 3 i.V.m. 12 Abs. 2, S. 1 TKG der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Die endgültige Entscheidung des Standardangebots ergeht im Anschluss an das Notifizierungsverfahren und wird ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

BK 3k-21/007

Antrag & Konsulation

Stand: 01.06.2022

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