BK3-21-007 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Mobilfunk

TKG §§ 23 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Antragsergänzung zum Standardangebot für die Mobilfunkterminierung im Netz der Telekom Deutschland GmbH

Mit Schreiben vom 21.01.2022 hat die Telekom Deutschland GmbH im Zusammenhang mit der Mobilfunkterminierung aufgrund der 1. Teilentscheidung vom 21.12.2021 eine geänderte Fassung des Standardangebots bei der Beschlusskammer vorgelegt.

Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung zu o. g. Verfahren vor der Beschlusskammer 3 (§ 215 Abs. 3 TKG) wurde der 23.02.2022, 10:00 Uhr, festgelegt. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation beabsichtigt die Beschlusskammer, die Verhandlung als Video- bzw. Telefonkonferenz durchzuführen (§ 5 Abs. 5 PlanSiG).

Die Beschlusskammer bittet um Anmeldung bei geplanter Teilnahme an das Postfach BK3-Anmeldung-Verhandlung@BNetzA.de bis zum 22.02.2022, 12:00 Uhr.

Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht werden.

Anlagen
BK3k-21-007_Anlage 6_Reinfassung (pdf / 109 KB)
Vergleichsfassung_Anlage 6
BK3k-21-007_Anlage 8_Reinfassung (pdf / 153 KB)
BK3k-21-007_Anlage 8_Vergleichsfassung. (pdf / 162 KB)
BK3k-21-007_Zusammenschaltungsvereinbarung_Reinfassung (pdf / 289 KB)
BK3k-21-007_Zusammenschaltungsvereinbarung_Vergleichsfassung (pdf / 291 KB)

BK3k-21-007

zum Antrag

Stand: 25.01.2022

Mastodon