BK3-21-007
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Mobilfunk
TKG §§ 23 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Standardangebot für die Mobilfunkterminierung im Netz der Telekom Deutschland GmbH
Am 23.08.2021 hat die Telekom Deutschland GmbH (TDG) gemäß der Verpflichtung aus Ziff. 6 der am 26.02.2021 in Kraft getretenen angepassten Fassung der Regulierungsverfügung (BK3d-20/096) ein Standardangebot für die Mobilfunkterminierung im Netz der TDG vorgelegt. Dieses soll das aktuelle Standardangebot vollständig ersetzen.
Die Beschlusskammer hat ein Standardangebotsverfahren eingeleitet. Für die Überprüfung des vorgelegten Standardangebotes gilt gemäß § 23 Abs. 3 S. 1 TKG eine Regelfrist von vier Monaten, hier bis zum 23.12.2021.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3k-21/007 geführt.
Die öffentlich-mündliche Verhandlung ist auf den 26.10.2021, 10:00 Uhr, terminiert. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation beabsichtigt die Beschlusskammer, die Verhandlung als Video- bzw. Telefonkonferenz durchzuführen (§ 5 Abs. 5 Plansicherungsgesetz). Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3k-21-007 bis zum 01.10.2021 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Postfach@BNetzA.de
Anlagen
Antragsanschreiben (pdf / 50 KB)
Standardangebot Vertragsunterlagen (pdf / 2 MB)
Änderungsübersicht zu BK3-17-068_NICHT Teil d. Antrgas (pdf / 134 KB)
Hinweise zur Durchführung von ömV als Videokonferenz (pdf / 173 KB)
BK3k-21-007
Stand: 27.08.2021