BK3-21-005 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG § 29 TKG
Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH für die NGN-Zusammenschaltung
hier: Veröffentlichung eines Entscheidungsentwurfs

Nachfolgend wird der Entscheidungsentwurf in dem o.g. Verwaltungsverfahren gemäß §§ 29 in Verbindung mit 12 Abs. 1 S. 2 und 192 TKG zur Konsultation veröffentlicht.

Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs.1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 216 TKG.

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren endet am 27.05.2022

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK3-21-0005_Konsultationsentwurf_2.Teilentscheidung (pdf / 640 KB)

BK 3h-21/005

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 27.04.2022

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