BK3-21-004 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG in Verbindung mit § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Überlassungsentgelte für KVz-AP und Übergabeanschlüsse

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 04.05.2021 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt werden ab dem 01.10.2021 für die Zugangsleistung KVz-AP bis zum 30.09.2024

1. für KVz-AP-VDSL die Überlassungsentgelte gemäß der als Anlage 2a beigefügten Preisliste,
2. für die Leistungen im Zusammenhang mit dem KVz-AP-Übergabeanschluss die Überlassungsentgelte gemäß der als Anlage 2b beigefügten Preisliste.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-21/004 geführt.

Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 (§§ 134 Abs. 2 Nr. 1, 135 Abs. 3 TKG) wurde 08.06.2021 um 10:30 Uhr festgelegt. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation beabsichtigt die Beschlusskammer, die Verhandlung als Video- bzw. Telefonkonferenz durchzuführen (§ 5 Abs. 5 Plansicherungsgesetz).
Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter Termine der Beschlusskammern veröffentlicht werden.

Hinweis: Auf die Durchführung der ömV wird verzichtet!
[07.06.2021]

Anlagen
Anlage 2a Preisliste KVz-AP-VDSL Anhang B (pdf / 307 KB)
Anlage 2b Preisliste KVz-AP-Übergabeanschluss (pdf / 468 KB)

BK3c-21/004

Entscheidung

Stand: 05.05.2021

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