BK3-20-107
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Tenor der vorläufigen Genehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Verlängerung der Genehmigung für Zuführungsleistungen (Interconnection)
In dem o.g. Entgeltgenehmigungsverfahren hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:
- Gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 TKG entsprechend wird der anliegende Beschlussentwurf vorläufig in Kraft gesetzt.
- Die vorläufige Entscheidung gilt bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Der gegenständliche Konsultationsentwurf wurde auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Im Amtsblatt Nr. 22, erschienen am 25.11.2020, wurde per Mitteilung Nr. 390/2020 auf die Veröffentlichung hingewiesen.
BK3d-20/107
Stand: 06.01.2021