BK3-20-107
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung des Entscheidungsentwurfs auf Verlängerung der Genehmigung von Entgelten für Zusammenschaltungsverbindungsleistungen auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH
Nachfolgend wird der Entscheidungsentwurf in dem o.g. Verwaltungsverfahren gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG zur Konsultation veröffentlicht.
Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des Aktenzeichens BK 3d-20-107 auf dem Postweg oder in elektronischer Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs.1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 136 TKG.
Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 30.11.2020 und endet am 30.12.2020.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
BK3-20-107_Konsultationsentwurf (pdf / 80 KB)
BK 3d-20-107
Stand: 30.11.2020