BK3-20-107 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen, hier: Zuführung, O&Z-Leistungen

Aufgrund des Auslaufens der bisherigen Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Zuführungsleistungen beantragt die Telekom Deutschland GmbH die in Ziffer 2, Satz 2 benannten Entgelte des Beschlusses BK3c-18-018 für den Zeitraum 01.01.2021 bis zur Aufhebung der aktuellen Regulierungsverfügung für IC-Zuführungsleistungen in gleicher Höhe zu genehmigen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3d-20-107 geführt.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 26.11.2020, 10:00 Uhr terminiert worden. Die Beschlusskammer beabsichtigt, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung der öffentlich mündlichen Verhandlung zu verzichten.

Hinweis:
Auf die Durchführung der öffentlichen mündlichen Verhandlung wird verzichtet.

BK3d-20/107

Konsultation

Stand: 02.11.2020

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