BK3-20-107
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen, hier: Zuführung, O&Z-Leistungen
Aufgrund des Auslaufens der bisherigen Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Zuführungsleistungen beantragt die Telekom Deutschland GmbH die in Ziffer 2, Satz 2 benannten Entgelte des Beschlusses BK3c-18-018 für den Zeitraum 01.01.2021 bis zur Aufhebung der aktuellen Regulierungsverfügung für IC-Zuführungsleistungen in gleicher Höhe zu genehmigen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3d-20-107 geführt.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 26.11.2020, 10:00 Uhr terminiert worden. Die Beschlusskammer beabsichtigt, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung der öffentlich mündlichen Verhandlung zu verzichten.
Auf die Durchführung der öffentlichen mündlichen Verhandlung wird verzichtet.
BK3d-20/107
Stand: 02.11.2020