BK3-20-104
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
Auferlegung einer Regulierungsverfügung gemäß § 14 Abs. 2 TKG hinsichtlich Mobilfunkterminierung; hier: Verfahrenseinleitung
Die Beschlusskammer leitet hiermit gegenüber der Multiconnect GmbH ein Verfahren zur Auferlegung von Regulierungsverpflichtungen im Bereich der mobilen Anrufzustellung ein.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK3d-20/104 geführt.
BK3d-20-104
Stand: 28.09.2020