BK3-20-103 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

Auferlegung einer Regulierungsverfügung gemäß § 14 Abs. 2 TKG hinsichtlich Mobilfunkterminierung; hier: Verfahrenseinleitung

Die Beschlusskammer leitet hiermit gegenüber der argon networks UG ein Verfahren zur Auferlegung von Regulierungsverpflichtungen im Bereich der mobilen Anrufzustellung ein.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK3d-20/103 geführt.

BK3d-20-103

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Tenor des Beschlusses

Stand: 28.09.2020

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