BK3-20-103
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
Auferlegung einer Regulierungsverfügung gemäß § 14 Abs. 2 TKG hinsichtlich Mobilfunkterminierung; hier: Verfahrenseinleitung
Die Beschlusskammer leitet hiermit gegenüber der argon networks UG ein Verfahren zur Auferlegung von Regulierungsverpflichtungen im Bereich der mobilen Anrufzustellung ein.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK3d-20/103 geführt.
BK3d-20-103
Stand: 28.09.2020