BK3-20-029
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationsstrom inkl. Smart Meter;
hier: Genehmigung der Entgelte
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH vom 21.09.2020 wegen der Genehmigung von Entgelten für Kollokationsstrom und Stromzählerablesung hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:
1. Die einmaligen Entgelte für den Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung inklusive Zählerablesung werden ab dem 01.12.2020 wie folgt genehmigt:
1 Einmalige Entgelte
Lfd. Nr. | Bezeichnung | Entgelt |
---|---|---|
1.1.1 | Erstmalige Administrierung eines fernauslesbaren Wechsel-/Drehstromzählers inklusive zu installierende Multi Utility Server (MUS)-Verkabelung | 243,79 € |
1.1.2 | Beschaffung und Montage des Zählers | gemäß Ziffer 1.5.m Preisliste Kollokation und Raumlufttechnik |
Lfd. Nr. | Bezeichnung | Entgelt |
---|---|---|
1.2.1 | Monatliche Stromzählerablesung, je Zähler monatlich | 0,83 € |
1.2.2 | Jährliche Stromzählerablesung, je Zähler jährlich | 8,86 € |
Lfd. Nr. | Bezeichnung | Entgelt |
---|---|---|
1.3.1 | Austausch, je Zähler | 188,82 € |
1.3.2 | Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung der Zählerauswechslung, je Zähler | 101,35 € |
1.4 Rückbau der MUSMulti Utility Server-Verkabelung, je Zähler: 47,03 €
2. Das laufende Entgelt für den Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung wird ab dem 01.12.2020 wie folgt genehmigt:
2 Laufende Entgelte
2.1 Entgelt für den Stromverbrauch: 0,2055 €/kWh
3. Die Genehmigungen unter Ziffern 1.1 und 1.3. sind befristet bis zum 30.11.2023, die Genehmigungen unter Ziffern 1.2. und 2. bis zum 30.11.2021.
4. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
BK3f-20/029
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Stand: 01.12.2020